§ 1 Allgemeines
Die Firma JS IT Solutions versteht sich primär als IT Dienstleister. Durch die Auftragserteilung werden unsere Dienstleistungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Sie gelten für die gesamte künftige Geschäftsverbindung, auch wenn in Zukunft nicht mehr besonders auf diese Bedingungen aufmerksam gemacht wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen, sowie Einkaufsbedingungen des Kunden, die von unseren Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, werden in keinem Fall Vertragsbestandteil, auch wenn die Annahme von uns nicht ausdrücklich abgelehnt wird. Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, für sie sollen sinngemäße Bestimmungen, die mit der derzeitigen Gesetzesgrundlage in Einklang stehen, zur Anwendung kommen. Für hier nicht weiter aufgeführte oder berücksichtigte Umstände soll der Gesetzestext der AGBG und der AGB der Deutschen Gesetze zur Anwendung kommen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Dienstleistungen und Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Nebenabreden, Aufträge und Preisvereinbarungen, sowie alle anderen vertragsrelevanten Bestimmungen werden erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Rechnungserteilung für uns verbindlich. Sonderabmachungen mit unseren Außendienstmitarbeitern sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns in allen Teilen schriftlich bestätigt wurden.
§ 3 Ausführung, Lieferzeiten und Lieferungen
Der Umfang der Lieferpflicht ergibt sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Angegebene Lieferfristen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten, sie sind jedoch bei Hardwarelieferungen abhängig von der Verfügbarkeit und den Lieferfristen der Generaldistributoren. Daher können dem Kunden gegenüber nur unverbindliche Liefertermine, wenn nicht von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden, genannt werden. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist von Hard- und Softwareprodukten ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Kaufsache unser Auslieferungslager verlassen hat oder bei Selbstabholern von uns die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorgesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflußsphäre liegen, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Lieferung der Kaufsache von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Herstellern und Vorlieferanten eintreten. Ersatz für Schäden durch Überschreiten der Lieferfrist kann der Käufer nur verlangen, wenn der Liefertermin von uns schriftlich bestätigt war und uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Abnahmepflicht des Käufers wird hierdurch jedoch nicht berührt, es sei denn, er sei wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten. Der Käufer verpflichtet sich, alle bauseitig erforderlichen räumlichen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig vor Lieferung auf seine Kosten fertigzustellen. Sollten zur Ausführung angebotener Dienstleistungen, insbesondere Installationen und erforderliche Voraussetzungen jeglicher Art, beim Kunden nicht erfüllt sein, so sind wir berechtigt, notwendigen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
§ 4 Gefahrübergang und Entgegennahme
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Kaufsache auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder die Anfuhr übernommen haben. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wir sind in diesem Fall berechtigt, von dem Käufer Lagergeld in üblicher Höhe zu verlangen, und zwar beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft. Anzuliefernde Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet etwaiger Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.
§ 5 Preise und Zahlung
Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet. Ausnahmen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zusage, z.B. in Form eines Pauschalangebotes, zuerkannt. Die kleinste Technikereinheit beträgt eine halbe Stunde. Es wird jeweils der volle Preis für die angefangene halbe Stunde berechnet. Alle Hardwarepreise verstehen sich ab unserem Auslieferungslager. Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, anteilig den Wert der gelieferten Teile entsprechend dem Verhältnis zum Wert des gesamten Auftrages in Rechnung zu stellen, auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wurde. Dies gilt ebenfalls für Dienstleistungen. Mangels abweichender Vereinbarung ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt fällig. Bei Überweisung des Rechnungsbetrages gewähren wir dem Kunden einen Zeitraum von vierzehn Kalendertagen. In diesem Zeitraum muß der Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben sein. Rechnungszahlungen haben spesenfrei zu erfolgen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Bei uns unbekannten Käufern sind wir berechtigt, nur gegen Vorauskasse zu liefern. Dieses Recht besteht auch dann, wenn wir Kenntnis von negativen wirtschaftlichen Veränderungen beim Käufer erhalten.
§ 6 Zahlungsverzug
Kommt der Käufer mit Zahlungen – bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit vierzehn Tagen, in Verzug, so können wir unbeschadet weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn durch uns eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder durch den Käufer eine geringere Belastung nachgewiesen wird. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt, Schecks oder Wechsel von der Bank zurückgewiesen werden oder über sein Vermögen die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens beantragt worden ist.
§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen von uns nicht bestritten werden oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem zugrunde liegenden Kaufvertrag beruht. Waren und Dienstleistungen sind gesondert zu betrachten und nicht gegeneinander aufrechenbar, selbst wenn diese als Posten einer Rechnung aufgelistet wurden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die Kaufsache bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, unser Eigentum. Solange unser Eigentumsrecht an der Kaufsache besteht, ist sie vom Käufer gegen Verlust und Wertminderung zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Ansprüche aus diesen Versicherungsverträgen an uns ab und wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer haftet uns gegenüber für jede Art der Wertminderung, die die Kaufsache erleidet. Unser Eigentumsrecht können wir ausüben, wenn aufgrund eines Verzuges seitens des Käufers unsere Rechte gefährdet erscheinen. Für die Rücknahme der Ware berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Rechnungswertes der Kaufsache. Sie ist höchstens vier Wochen nach Erhalt der Ware anwendbar. Üben wir entsprechend den vorhergehenden Bestimmungen unser Eigentumsrecht aus, so gestattet der Käufer bereits jetzt und unwiderruflich die Wegnahme der Sachen und den Zutritt zu den Räumen, in denen sich die Sachen befinden. Ist der Käufer selbst Händler, so ist er befugt, unsere Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Die aus dem Wiederverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits im Zeitpunkt des Entstehens an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Offenlegung der Abtretung sind wir befugt, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen an uns in Verzug gerät oder sonstige Verschlechterungen seiner wirtschaftliche Lage bekannt werden. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten aufgrund der vorstehenden Eigentumsvorbehaltsrechte unsere Forderungen um 20 % oder mehr, so sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben. Sofwareentwicklungen im Auftrag des Kunden bleiben unser uneingeschränktes, nicht veräusserbares Gedankengut. Der Kunde erwirbt lediglich das nicht ausschließliche Recht, diese Software in dem von uns bekanntgegeben Umfang zu nutzen. Der Kunde stimmt desweiteren zu, daß er in der von uns angebotenen Softwarelösungen enthaltende Vertrags und Urheberrechtsbestimmungen von Softwareanbietern, auf denen die von uns angebotenen Softwarelösungen basieren, uneingeschränkt anerkennt.
§ 9 Gewährleistung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß der Kunde die alleinige Verantwortung für seinen Datenbestand und dessen Sicherung trägt, wenn Mitarbeiter der Firma JS IT Solutions an seinen DV- Anlagen Erweiterungen, Reparaturen oder sonstige Arbeiten durchführen. Dies bedeutet, daß der Kunde im Vorfeld unserer durchzuführenden Arbeiten die notwendige Datensicherung seiner bestehenden Daten selbst vornimmt. JS IT Solutions übernimmt keinerlei Gewähr für Daten-verlust oder -beschädigung, die durch Arbeiten entstehen können. Verbindliche Zusagen über Fehlerfreiheit und Verwendbarkeit angebotener Hard- und Software können generell nicht gegeben werden. Produktmängel können uns generell nicht angelastet werden, sondern dem Produkthersteller. Garantieleistungen nach dem gesetzlichen Produkthaftungsgesetz werden von uns selbstverständlich schnellstmöglich bearbeitet, sofern die Voraussetzungen einer Garantieinanspruchnahme gegeben sind. Grundsätzlich ist eine Garantieinanspruchnahme nach dem jeweiligen Stand der Technik für entsprechende Fehlerfreiheit der Kaufsache in Werkstoff und Verarbeitung für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab Übergabe- bzw. Versanddatum, möglich. Darüber hinausreichende Garantieleistungen bedürfen zumindest der schriftlichen Bestätigung bei Rechnungsstellung. Wir empfehlen dem Kunden, vor Auftragserteilung von Hardwarelieferungen für jeden Einzelposten die Herstellergarantie zu erfragen. Bei Hardwarekomponenten, denen seitens des Herstellers eine Gewährleistungsgarantie, die über die gesetzlich zugesicherte Garantiezeit von sechs Monaten eingeräumt wurden, soll folgende Regelung gelten. Die Garantieabwicklung mit dem Hersteller kann an uns übertragen werden, wenn der Kunde sich verpflichtet, entstehende Kosten und Gebühren unsererseits voll anzuerkennen. Uns entstehende Kosten und Gebühren werden dem Kunden vor Auftragserteilung genannt. Bei Auftragserteilung wird die Inrechnungsstellung vorbehaltlos anerkannt. Ansprüche auf Minderung und Wandlung sind ausgeschlossen. Statt dessen verpflichten wir uns im Gewährleistungsfall nach unserer Wahl zur Nachbesserung fehlerhafter Teile oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Von uns gelieferte Ware ist vom Käufer unverzüglich zu überprüfen, festgestellte Mängel sind uns sofort schriftlich mitzuteilen. Andernfalls lehnen wir die Anerkennung der Gewährleistungsansprüche, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ab. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Verarbeitung, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemäßer Lagerung oder ähnlichen Einwirkungen auf die Kaufsache entstanden sind, sofern diese Mängel nicht von uns verursacht und auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Es ist grundsätzlich erforderlich, um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, der defekten Kaufsache eine Fehlerbeschreibung und eine Kopie unserer Rechnung beizufügen, sowie die Kaufsache frei Haus an uns zurückzusenden. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen des Käufers werden ihm diese Kosten von uns erstattet. Fehlt eine Fehlerbeschreibung oder werden nicht defekte Teile als defekt eingesandt oder abgegeben, so berechnen wir eine Bearbeitungspauschale nach geltendem Tagessatz. Die Bezahlung erfolgt bei Übergabe oder wird mittels Nachnahme erhoben. Für gebrauchte Gegenstände ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 10 Einarbeitung und Dokumentation
In unseren Produkten ist die kostenlose Einarbeitung und Einführung in die von uns gelieferte Hard- und Software nur dann enthalten, wenn dies von uns schriftlich zugesichert wurde. Einarbeitung und Installation muß zusätzlich in Auftrag gegeben werden und wird von uns nach Aufwand berechnet. Soweit es sich bei den von uns gelieferten Produkten um Neugeräte handelt, fügen wir die vom Hersteller gelieferte Dokumentation oder Software, möglichst in deutscher oder englischer Sprache bei. Für die Richtigkeit dieser Dokumentation oder Software übernehmen wir keine Haftung. Sollte der Hersteller keine Dokumentation oder Software zur Verfügung stellen oder mitliefern, besteht gegen uns kein Anspruch auf Erstellung oder Lieferung einer Dokumentation oder Software.
§ 11 Haftung
Die Haftung für Schäden aufgrund der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Mit einer Bestellung erteilt uns der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, daß JS IT Solutions die aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke weitergeben kann, es sei denn, der Kunde widerspricht der Weitergabe seiner nicht personenbezogenen Daten schriftlich.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.